Impfung oder Genesung im Ausland
Besitzen Sie bereits ein «EU Digital COVID Certificate» oder ein mit dem «EU Digital COVID Certificate» kompatibles Zertifikat? Dann müssen Sie kein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Diese Zertifikate sind in der Schweiz anerkannt.
Wurden Sie mit einem Impfstoff geimpft, welcher von der European Medicines Agency (EMA) zugelassen ist?
Sie können ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen, wenn Sie mit einem der folgenden Impfstoffe geimpft wurden:
- Comirnaty® / BNT162b2 / Tozinameran (Pfizer/BioNTech)
- Spikevax® / mRNA-1273 / COVID-19 vaccine (Moderna)
- Vaxzevria® / AZD1222 / Covishield™ (AstraZeneca)
- COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
Voraussetzung dafür ist, dass Sie in der Schweiz wohnen, sich in der Schweiz aufhalten oder beabsichtigen in die Schweiz einzureisen. Sie müssen dazu die im Ausland vorgenommene Impfung und Ihren Aufenthalt in der Schweiz ausreichend belegen sowie sich identifizieren können.
Benötigte Angaben
Für Ihren Antrag benötigen Sie mindestens folgendes:
- Angaben zu Ihrer Staatsbürgerschaft oder zu Ihrem Aufenthaltsstatus in der Schweiz (Bsp. Passkopie/Ausländerausweis)
- Bestätigung der Impfung (Bsp. Impfnachweis mit Angaben zum Inhaber, zu verabreichten Impfstoffen, zur Institution, welche die Impfung durchgeführt hat, Datum der letzten Impfung, Anzahl erhaltener Impfdosen, ev. bestehendes Zertifikat)
- Grund, Dauer und Ort Ihres Aufenthalts in der Schweiz
- Nachweis der Einreise in die Schweiz (z.B. Flugticket, Bahnticket oder Übernachtungs-Reservation)
Die nötigen Unterlagen müssen entweder in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache eingereicht werden.
Laden Sie zudem die «COVID Certificate»-App kostenlos im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery herunter. Ihr Covid-Zertifikat kann auch direkt in die App ausgeliefert werden.
Ein Antrag stellen für ein Zertifikat mit Impfung im Ausland OHNE schweizer Aufenthaltsbewilligung oder Pass : https://www.covidcertificate-form.admin.ch/foreign
Ein Antrag stellen für ein Zertifikat mit Impfung im Ausland MIT schweizer Aufenthaltsbewilligung oder Pass: https://tracing-valais.ch/de/certificat
Wurden Sie mit einem Impfstoff geimpft, für den eine Notfallzulassung der WHO vorliegt, der jedoch nicht von Swissmedic oder der European Medicines Agency (EMA) zugelassen ist?
Sie können nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen, wenn Sie mit einem der folgenden Impfstoffe geimpft wurden:
- SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell) (Sinopharm / BIBP)
- CoronaVac (Sinovac)
Zudem müssen Sie einer dieser Personengruppe angehören und entsprechend nachweisen können:
- Sie sind Schweizerin oder Schweizer.
- Sie sind Ausländerin oder Ausländer mit einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts-, Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligung.
- Sie gelten als vorläufig aufgenommen.
- Sie gelten als schutzbedürftig.
- Sie sind eine asylsuchende Person mit einem Ausweis oder einer Bestätigung.
- Sie sind im Besitz einer Legitimationskarte der Gaststaatverordnung.
- Sie haben einen sogenannten «Ci-Ausweis».
Wurden Sie mit dem Impfstoff von Sinopharm oder von Sinovac geimpft, und reisen als Touristin oder Tourist in die Schweiz ein? Dann können Sie kein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen.
Ebenfalls kann für eine Impfung mit dem Impfstoff von Sputnik V gegenwärtig kein Covid-Zertifikat ausgestellt werden.
Wichtig: Schweizer Covid-Zertifikate, die basierend auf einer mit SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell) (Sinopharm / BIBP) oder CoronaVac (Sinovac) erfolgten Impfung ausgestellt wurden, sind nur in der Schweiz gültig.
Sie müssen den Antrag persönlich bei der Ausstellerin/beim Aussteller einreichen, damit die Angaben vor Ort überprüft werden können. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Email an certificat-vs@psvalais.ch.